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Strafvereitelung
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Die Strafvereitelung ist ein Tatbestand des deutschen Strafrechts, der in § 258 StGB normiert ist. Sie zählt zu den Anschlussdelikten. Die Vorschrift verbietet es, wissentlich die Bestrafung eines Straftäters zu vereiteln. Dies schließt die Strafverfolgung und die Strafvollstreckung mit ein. § 258 StGB soll die Strafre…