Zwei-plus-Vier-Vertrag
völkerrechtlicher Vertrag
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Wichtige Erkenntnisse
- Er machte den Weg für die Wiedervereinigung Deutschlands frei, wurde am 12.
- März 1991, dem Tag der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde durch die Sowjetunion, mit einer offiziellen Zeremonie in Kraft.
- April 1991 dem Generalsekretär der Vereinten Nationen in einer Bekanntmachung an alle Staaten mit.
Der Zwei-plus-Vier-Vertrag (vollständiger amtlicher Titel: Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland; daher auch kurz als Regelungsvertrag bezeichnet) ist ein Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik (den namensgebenden zwei deutschen Staaten) einerseits sowie Frankreich, der Sowjetunion, Großbritannien und den Vereinigten Staaten von Amerika andererseits. Er machte den Weg für die Wiedervereinigung Deutschlands frei, wurde am 12. September 1990 in Moskau unterzeichnet und trat am 15. März 1991, dem Tag der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde durch die Sowjetunion, mit einer offiziellen Zeremonie in Kraft. Die hiermit verbundene endgültige Beendigung der Rechte und Verantwortlichkeiten dieser vier Mächte und ihrer entsprechenden Vereinbarungen und Beschlüsse teilten die Regierungen der Vier Mächte durch entsprechende Verbalnoten vom 5. April 1991 dem Generalsekretär der Vereinten Nationen in einer Bekanntmachung an alle Staaten mit. Die beiden deutschen Staaten wiederum erklärten mit der im Regelungsvertrag zum Ausdruck gebrachten Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze, dass das vereinte Deutschland endgültig auf die ehemaligen deutschen Ostgebiete und damit auf etwa ein Viertel des früheren deutschen Staatsgebietes verzichten werde.
Was die völkerrechtlichen Pflichten Deutschlands, insbesondere das Verbot der atomaren Bewaffnung angeht, bekräftigt der Zwei-plus-Vier-Vertrag nur bereits bestehende völkerrechtliche Pflichten, begründet aber keine neuen Verpflichtungen und bleibt insoweit „deklaratorisch“.
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