Geburtsortsprinzip
Verleihung der Staatsbürgerschaft an alle in einem Staatsgebiet Geborenen
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Wichtige Erkenntnisse
- Geburtsortsprinzip bezeichnet das Prinzip, nach dem ein Staat seine Staatsbürgerschaft an alle Kinder verleiht, die auf seinem Staatsgebiet geboren werden.
- Das Ius soli ist in seiner Reinform streng, formal und einfach.
- Nach einer Untersuchung aus dem Jahr 2010 gibt es das Geburtsortsprinzip in 30 Staaten.
Geburtsortsprinzip bezeichnet das Prinzip, nach dem ein Staat seine Staatsbürgerschaft an alle Kinder verleiht, die auf seinem Staatsgebiet geboren werden. Es wird auch als Ius soli bezeichnet und knüpft die Rechtsfolgen an ein leicht verifizierbares Ereignis an. Das Ius soli ist in seiner Reinform streng, formal und einfach. Hierbei ist ohne Belang, welche Staatsangehörigkeit die Eltern besitzen. Nach einer Untersuchung aus dem Jahr 2010 gibt es das Geburtsortsprinzip in 30 Staaten.
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