Horst Ehmke
deutscher Politiker (SPD), MdB und Hochschullehrer
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Wichtige Erkenntnisse
- Horst Paul August Ehmke (* 4.
- März 2017 in Bonn) war ein deutscher Staatsrechtslehrer und Politiker (SPD).
- Leben und Beruf Horst Ehmke stammte aus der Arztfamilie von Paul Ehmke, einem Chirurgen, und Hedwig Ehmke, geborene Hafften; er besuchte zunächst das Gymnasium in Danzig.
- Als 18-Jähriger wurde er verwundet und geriet in sowjetische Kriegsgefangenschaft.
- Im Jahr 1946 legte Ehmke das Abitur in Flensburg ab.
Horst Paul August Ehmke (* 4. Februar 1927 in Danzig, Freie Stadt Danzig; † 12. März 2017 in Bonn) war ein deutscher Staatsrechtslehrer und Politiker (SPD). Er war 1969 Bundesminister der Justiz, von 1969 bis 1972 Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes sowie von 1972 bis 1974 Bundesminister für Forschung und Technologie und Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen.
Leben und Beruf
Horst Ehmke stammte aus der Arztfamilie von Paul Ehmke, einem Chirurgen, und Hedwig Ehmke, geborene Hafften; er besuchte zunächst das Gymnasium in Danzig. 1943 wurde er Luftwaffenhelfer und kam nach dem Notabitur 1944 zu einer Fallschirmjägereinheit der Wehrmacht. Als 18-Jähriger wurde er verwundet und geriet in sowjetische Kriegsgefangenschaft. Noch 1945 wurde er aufgrund einer schweren Erkrankung entlassen.
Im Jahr 1946 legte Ehmke das Abitur in Flensburg ab. Er studierte ab 1946 Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre in Göttingen sowie von 1949 bis 1950 Politikwissenschaft und Geschichte in Princeton (USA). Sein Studium beendete Ehmke 1951 in Celle mit dem ersten und das Referendariat 1956 in Düsseldorf mit dem zweiten juristischen Staatsexamen. 1952 erfolgte seine Promotion zum Doktor der Rechte in Göttingen.
Von 1952 bis 1956 war er wissenschaftlicher Assistent des Bundestagsabgeordneten Adolf Arndt (SPD). Danach war er bis 1960 wissenschaftlicher Mitarbeiter der Ford Foundation in Köln und Berkeley (USA). Nach seiner Habilitation 1960 in Köln wurde er 1961 zum außerordentlichen Professor an der Universität Freiburg im Breisgau ernannt. Ab 1963 war er ordentlicher Professor und Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an dieser Universität. Seit 1974 war er als Rechtsanwalt zugelassen.
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