Ampel
Lichtsignalanlage zur Regelung des Verkehrs
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Wichtige Erkenntnisse
- Ampel (von lateinisch ampulla „kleine Flasche [speziell für Salben und Öle]“, spätere übertragene Bedeutung „Leuchte“) ist die allgemeinsprachliche Bezeichnung für einen Signalgeber einer Lichtsignalanlage (LSA) oder Lichtzeichenanlage (LZA).
- Diese dient der Steuerung des Straßen- und Schienenverkehrs.
- Diese nach Form und Farbe verschiedenartigen Verkehrszeichen haben jeweils eine andere Bedeutung und wirken nur für die jeweilige Geh- oder Fahrtrichtung des zu regelnden Verkehrs.
- So wird sie als Verkehrseinrichtung in Deutschland nach § 43 der Straßenverkehrsordnung (StVO) als Lichtzeichenanlage (LZA) bezeichnet.
- Der in der deutschen StVO verwendete Begriff Lichtzeichenanlage hat in Österreich eine rechtlich andere Bedeutung, da er nach dem österreichischen Eisenbahngesetz nur Anlagen an Eisenbahnkreuzungen bezeichnet.
Ampel (von lateinisch ampulla „kleine Flasche [speziell für Salben und Öle]“, spätere übertragene Bedeutung „Leuchte“) ist die allgemeinsprachliche Bezeichnung für einen Signalgeber einer Lichtsignalanlage (LSA) oder Lichtzeichenanlage (LZA). Die Bezeichnung steht zudem für die „Ampelanlage“ als Ganzes. Diese dient der Steuerung des Straßen- und Schienenverkehrs. Ampeln ordnen für Verkehrsteilnehmer ein bestimmtes Verhalten an, indem sie gesteuerte Signale abgeben. Diese nach Form und Farbe verschiedenartigen Verkehrszeichen haben jeweils eine andere Bedeutung und wirken nur für die jeweilige Geh- oder Fahrtrichtung des zu regelnden Verkehrs.
Bezeichnung
Rechtliche Bezeichnung
In den verkehrsrechtlichen Verordnungen der deutschsprachigen Länder Deutschland, Österreich und der Schweiz wird die Verkehrsampel unterschiedlich bezeichnet. So wird sie als Verkehrseinrichtung in Deutschland nach § 43 der Straßenverkehrsordnung (StVO) als Lichtzeichenanlage (LZA) bezeichnet. In der österreichischen Straßenverkehrsordnung (§ 39) und in der Signalisationsverordnung (SSV) zum Schweizer Strassenverkehrsgesetz wird die Bezeichnung Lichtsignalanlage (LSA) verwendet.
Der in der deutschen StVO verwendete Begriff Lichtzeichenanlage hat in Österreich eine rechtlich andere Bedeutung, da er nach dem österreichischen Eisenbahngesetz nur Anlagen an Eisenbahnkreuzungen bezeichnet.
In der deutschen StVO erfolgt zudem in § 37 eine Unterteilung nach Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil. Als Ampel wird dabei gewöhnlich ausschließlich ersteres bezeichnet.
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